Das Gymnasium vermittelt eine vertiefte Allgemeinbildung. Schülerinnen und Schüler erwerben Kenntnisse
und Fertigkeiten, die Voraussetzung für ein Hochschulstudium oder eine anspruchsvolle Berufsausbildung sind.
Der Unterricht soll zur Auseinandersetzung mit komplexen Problemstellungen anleiten und zu abstrahierendem, analysierendem und kritischem Denken führen. Sowohl der acht- als auch der neunjährige Bildungsgang des Gymnasiums sind auf die Erlangung der Allgemeinen Hochschulreife ausgerichtet. Auch alle weiteren allgemeinbildenden bzw. gleichwertigen Schulabschlüsse der Sekundarstufe I können am Gymnasium erworben werden.
Das Gymnasium im neunjährigen Bildungsgang umfasst in der sechsjährigen Sekundarstufe I (Erprobungs- und Mittelstufe) die Klassen 5 bis 10 und in der Sekundarstufe II die dreijährige Gymnasiale Oberstufe (Einführungs- und Qualifikationsphase).
Das Gymnasium mit neunjährigem Bildungsgang vergibt am Ende der Klasse 10 den mittleren
Schulabschluss (Fachoberschulreife) und erteilt mit der Versetzung die Berechtigung
zum Besuch der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe und der Bildungsgänge der Berufskollegs, die zur allgemeinen Hochschulreife führen.
Für Schülerinnen und Schüler mit besonders guten Leistungen
wird die Berechtigung zum Besuch auch der Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe erteilt.