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LMS der Grundschule Oldentrup
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    Leistungskonzept der GS Oldentrup

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    • Lernerfolgsüberprüfung und Leistungsbewertung folgen den rechtlich verbindlichen Grundsätzen im Schulgesetz (§ 48 SchulG) sowie der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Grundschule (§ 5 AO-GS). Nach Beschluss unserer Schulkonferenz vom 28.03.2023 enthalten die Zeugnisse in der Schuleingangsphase keine Noten.

      Laut Lehrplan ist „die Primarstufe […] einem pädagogischen Leistungsverständnis verpflichtet, das Leistungsanforderungen mit individueller Förderung verbindet“ (vgl. Lehrpläne für die Primarstufe in Nordrhein-Westfalen; Kapitel „Leistungen fördern und bewerten“ bei den jeweiligen Fächern).
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    • Schulische Leistungsbeurteilung

    • Formen der Leistungsdokumentation und -rückmeldung

    • Leistungsfeststellung und -bewertung

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