Leistungskonzept der GS Oldentrup
-
Formen der Leistungsdokumentation und -rückmeldung
-
Die Zeugnisse für die Jahrgänge 1 bis 3 verfassen wir als Kriterienzeugnisse (Rasterzeugnisse). Diese geben Aufschluss über das Arbeits- und Sozialverhalten sowie über die Leistungen der Schüler*innen in den einzelnen Fächern.
Die Formulierungen orientieren sich an den Kompetenzen und Kompetenzerwartungen der einzelnen Fächer und basieren auf den Richtlinien und Lehrplänen. Die verwendeten Kriterien werden fortwährend evaluiert und ggf. angepasst. Die Rasterzeugnisse sind Bestandteil unseres schulischen Leistungskonzeptes und bieten folgende Vorteile:
- Für jedes Fach sowie für das Arbeits- und Sozialverhalten werden verbindliche Kriterien verabredet, die für alle Kinder einer Jahrgangsstufe gelten. Diese stehen schon zu Beginn des Schuljahres fest.
- Die Leistungsbeurteilung wird verlässlicher, da sie kriteriengestützt ist.
- Die Leistungsbeurteilung wird insgesamt gerechter, da für alle Kinder eines Jahrgangs die gleichen Beurteilungskriterien gelten.
- Die Leistungsbeurteilung wird insgesamt transparenter, da verbindliche Beurteilungskriterien vorgegeben sind.
- Die Eltern erkennen besser die Grundlagen der Beurteilung und damit die Kompetenzerwartungen in jedem Fach.
- Die Lehrkräfte werden durch festgeschriebene Beurteilungskriterien sicherer in ihrer Beurteilung.
- Die Eltern erkennen einfacher den Leistungsstand ihres Kindes.
- Anhand der Rasterzeugnisse können konkrete fachspezifische Beobachtungsbögen für jedes Kind erstellt werden.
Unsere Schüler*innen erhalten zum Ende jedes Schuljahres sowie zum Halbjahreswechsel in den Klassen 3 und 4 ein Zeugnis. Zusätzlich zur Leistungsbeschreibung in Form eines Rasterzeugnisses erhalten die Kinder im Zeugnis ab der dritten Jahrgangsstufe Noten. An dieses Bewertungsinstrument werden sie langsam und schrittweise herangeführt.
Das Halbjahreszeugnis in Klasse 4 enthält neben den Noten in den Fächern auch eine begründete Schulformempfehlung. Die Schulformempfehlung begründet sich in der Lernentwicklung eines Kindes, in der Erfüllung der Anforderungsbereiche in den einzelnen Fächern und im Arbeits- und Sozialverhalten. Die von der Lehrerkonferenz ausgesprochene Schulformempfehlung dient den Eltern als Grundlage für ihre Anmeldeentscheidung an der weiterführenden Schule.Gemäß § 50 Abs. 3 SchulG NRW hat die Schule den Unterricht so zu gestalten und die Schüler*innen so zu fördern, dass die Versetzung in den höheren Jahrgang der Regelfall ist.
Die Erfahrung zeigt, dass es ausgehend von diesem Regelfall aber immer wieder Ausnahmen gibt. Kinder, deren Versetzung gefährdet ist, erhalten daher ab Klasse 2 sowohl zum Halbjahr sowie zum Ende des Schuljahres mit dem Zeugnis eine individuelle Lern- und Förderempfehlung. In dieser werden Lernbereiche oder Fächer, in denen das Kind die Kompetenzerwartungen nicht oder nur mit Einschränkungen erreicht hat, beschrieben sowie konkrete Fördermöglichkeiten aufgezeigt. Die betroffenen Schüler*innen erhalten die Möglichkeit der Teilnahme an schulischen Förderangeboten mit dem Ziel, unter Einbeziehung der Eltern, erkannten Lern- und Leistungsdefizite bis zur nächsten Versetzungsentscheidung auszugleichen. Eine Lern- und Förderempfehlung erhalten Schüler*innen auch im Falle der Nichtversetzung zum Ende des Schuljahres.
Grundlage für die Erstellung einer Lern- und Förderempfehlung sind die im Unterricht gemachten und dokumentierten Beobachtungen der Lehrkraft sowie die Ergebnisse schriftlicher Arbeiten.
Um die erkannten Lern- und Leistungsdefizite und die Fördermöglichkeiten klarer zu definieren und verständlicher zu formulieren, ist es unser Ziel, kriteriengestützte Lern- und Förderempfehlung (z.B. in Form eines Rasters) zu entwickeln.
Aus den fortlaufenden Beobachtungen und Unterrichtsergebnissen können auch Förderpläne für einzelne Kinder entstehen. Sie dienen als Grundlage für die Planung und Durchführung von Fördermaßnahmen und ermöglichen eine gezielte Unterstützung.
Die Förderpläne werden in enger Absprache mit den Erziehungsberechtigten und dem Kind erstellt und enthalten neben der Beschreibung der Entwicklungsbereiche und des Ist- Standes auch die Förderziele, Fördermaßnahmen sowie Evaluationsinstrumente.
Um sicherzustellen, dass die Förderpläne den individuellen Bedürfnissen des Kindes gerecht werden, werden sie regelmäßig überprüft und angepasst.Zweimal im Schuljahr bieten wir für Eltern Beratungsgespräche an, um das Arbeits- und Sozialverhalten sowie den Leistungsstand zu reflektieren und Fördermöglichkeiten bei Lernschwierigkeiten, aber auch Anregungen und Zusatzangebote für lernstarke Kinder aufzuzeigen. Neben diesen fest im Jahresplan verankerten Beratungsgesprächen werden weitere Gesprächstermine individuelle nach Bedarf vereinbart.
Für die Schüler*innen führen wir in Anlehnung an die Elternsprechzeiten im Herbst und Frühjahr jeden Schuljahres vor den Elternsprechtagen Kindersprechzeiten durch. Im Gegensatz zum Elternsprechtag wird in diesen Gesprächen nicht über die Kinder gesprochen, sondern mit ihnen selbst und die Schüler*innen können sich über ihre schulischen Leistungen informieren, über sonstige Angelegenheiten des Schulalltags sprechen sowie auch über sonstige Probleme und Sorgen nicht nur schulischer Art. Die Lehrkraft gibt der/dem Schüler*in Rückmeldung über Leistungen oder berät in anderen Belangen.
Im 4. Schuljahr wird im ersten Halbjahr mit den Schüler*innen im Rahmen der Kindersprechzeiten analog zu den Elternsprechzeiten ein Beratungsgespräch zum Übergang in die weiterführende Schule durchgeführt.Mit Hilfe von Selbsteinschätzungsbögen werden die Schüler*innen an eine realistische Einschätzung der eigenen Leistungsfähigkeit herangeführt. So lernen sie zunehmend, ihren Lernprozess zu reflektieren und ihre Leistungen richtig einzuordnen.
Für die einzelnen Jahrgänge haben wir uns auf folgende Selbsteinschätzungsbögen im Rahmen der Kindersprechzeiten geeinigt:
Der Selbsteinschätzungsbogen für Jg. 4 wird aktuell er- bzw. überarbeitet.
-