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      Fortbildungen begleiten Schulen in ihren Entwicklungsprozessen und erweitern die professionelle Kompetenz aller an Schule Beteiligten für ihren Bildungs- und Erziehungsauftrag. So sind u.a. Lehrkräfte auf der Grundlage des Schulgesetzes des Landes NRW (SchulG NRW) sowie der Allgemeinen Dienstordnung (ADO) dazu verpflichtet, sich fortzubilden und an dienstlichen Fortbildungsmaßnahmen teilzunehmen. 

      Die Fortbildungen verfolgen übergeordnete Ziele, die sich oft überschneiden: 

      • Personalentwicklung
        Unterstützung der Lehrkräfte bei der Erweiterung ihrerfachlichen, didaktischen und erzieherischen Kompetenz
      • Unterrichtsentwicklung
        Sicherung und Weiterentwicklung der Unterrichtsqualität
      • Schulentwicklung
        Stärkung der Leistungsfähigkeit unserer Schule

      Dabei wird nach folgenden Fortbildungsformen unterschieden:

      • schulinterne Fortbildungen
        richten sich an das gesamte Kollegium und dienen der Weiterentwicklung der Schule
      • schulexterne individuelle Fortbildungen
        für einzelne Lehrkräfte oder (Klein-)Gruppen

      Um auf eine systematische, nachhaltige und strukturierte Schulentwicklung abzielen, verfolgen wir bei unserer Fortbildungsplanung folgende Schritte: 

      Kreislauf:
Erhebung der Bedarf - Planung & Durchführung - Anwendung in der Praxis - Evaluation - Implementierung - usw.


      Die Fortbildungsbeauftragten im Schuljahr 2023/2024 sind Daniel Adams und Verena Laker.



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      Nicht immer kann der Unterricht entsprechend des Stundenplans erteilt werden und Vertretungsunterricht ist Bestandteil des schulischen Alltags aufgrund von Erkrankungen, Fort- und Weiterbildung, Klassenfahrten, Exkursionen, Projekte, Prüfungen, usw.

       „Grundschulen unterliegen einem besonderen Anspruch: Mehr als Schulen des tradierten dreigliedrigen Systems müssen sie - insbesondere als offene Ganztagsschulen im Primarbereich - für ihre Schüler*innen und Eltern im Vertretungsfall besondere Antworten finden, um als verlässliche Einrichtung wahrgenommen zu werden.“[1]

      Daher sind im Vertretungsfall neben einem hohen Maß an Verständnis und Kooperationsbereitschaft aller an Schule Beteiligten auch Regelungen und Absprachen notwendig, um die Unterrichtsqualität auch im Vertretungsunterricht zu gewährleisten und den ersatzlosen Ausfall von Unterricht so gering wie möglich zu halten.

      Die Grundlage des vorliegenden Vertretungskonzeptes sind die gesetzlichen Vorgaben und Richtlinien, insbesondere des Schulgesetzes NRW sowie die entsprechenden Erlasse zum Vertretungsunterricht und zur Mehrarbeit[2], mit folgender Zielsetzung:

      • Schaffung von Transparenz, Nachvollziehbarkeit,
        Eindeutigkeit und Planbarkeit für alle an Schule Beteiligte.


      • Sicherstellung der Qualität und Kontinuität des Unterrichts
        so weit wie möglich mit so wenig ersatzlosem Unterrichtsausfall wie möglich.


      • Gerechte Verteilung und Begrenzung von Mehrarbeit
        der Lehrkräfte im Rahmen der Notwendigkeit. 



      [1] MSW: Schulische Konzepte zur Vermeidung von Unterrichtsausfall. S. 2

      [2] siehe BASS - Bereinigte Sammlung der Schulvorschriften des Landes Nordrhein-Westfalen

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      Das vorliegende Konzept basiert auf den rechtlichen Rahmenbedingungen des Landes NRW und wurde von der Schulkonferenz am 20.09.2022 einstimmig beschlossen.

      Die rechtlichen Rahmenvorgaben basierten bei Erstellung auf der „Zweiten Verordnung zur befristeten Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnungen gemäß § 52 SchulG“, die für das Schuljahr 2020/2021 galt. Die rechtlichen Rahmenvorgaben entsprechend der aktuellen Verordnung über die Einrichtung von Distanzunterricht vom 14. November 2022 angepasst.[1]

      Aufgrund der Umstellung auf IServ im November 2022 wurde im vorliegenden Konzept als Kommunikationsplattform MS Teams durch IServ ersetzt.