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Nicht immer kann der Unterricht entsprechend des Stundenplans erteilt werden und Vertretungsunterricht ist Bestandteil des schulischen Alltags aufgrund von Erkrankungen, Fort- und Weiterbildung, Klassenfahrten, Exkursionen, Projekte, Prüfungen, usw.
„Grundschulen unterliegen einem besonderen Anspruch: Mehr als Schulen des tradierten dreigliedrigen Systems müssen sie - insbesondere als offene Ganztagsschulen im Primarbereich - für ihre Schüler*innen und Eltern im Vertretungsfall besondere Antworten finden, um als verlässliche Einrichtung wahrgenommen zu werden.“[1]
Daher sind im Vertretungsfall neben einem hohen Maß an Verständnis und Kooperationsbereitschaft aller an Schule Beteiligten auch Regelungen und Absprachen notwendig, um die Unterrichtsqualität auch im Vertretungsunterricht zu gewährleisten und den ersatzlosen Ausfall von Unterricht so gering wie möglich zu halten.
Die Grundlage des vorliegenden Vertretungskonzeptes sind die gesetzlichen Vorgaben und Richtlinien, insbesondere des Schulgesetzes NRW sowie die entsprechenden Erlasse zum Vertretungsunterricht und zur Mehrarbeit[2], mit folgender Zielsetzung:
- Schaffung von Transparenz, Nachvollziehbarkeit,
Eindeutigkeit und Planbarkeit für alle an Schule Beteiligte.
- Sicherstellung der Qualität und Kontinuität des Unterrichts
so weit wie möglich mit so wenig ersatzlosem Unterrichtsausfall wie möglich.
- Gerechte Verteilung und Begrenzung von Mehrarbeit
der Lehrkräfte im Rahmen der Notwendigkeit.
[1] MSW: Schulische Konzepte zur Vermeidung von Unterrichtsausfall. S. 2
[2] siehe BASS - Bereinigte Sammlung der Schulvorschriften des Landes Nordrhein-Westfalen